Vulgarrecht

Vulgarrecht
Vulgar|recht
 
[v-; zu lateinisch vulgaris »allgemein«, »gewöhnlich«], das römische Recht in der Zeit nach Diokletian. Der nicht mehr fachjuristische Stil des Rechts dieser Periode ist besonders in den Quellen des westlichen Teils des Römerbriefen Reichs zu beobachten.

Universal-Lexikon. 2012.

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